Reisen bildet – Wo steht das mit der Zeitumstellung?

Reisen bildet – Wo steht das mit der Zeitumstellung?

Jedes Jahr beschäftigt uns die Zeitumstellung. Dabei stellen wir die Uhr von der Sommerzeit auf Winterzeit um, dann wieder stellen wir die Uhr von Winterzeit auf Sommerzeit um. Das ist für den Biorhythmus gar nicht so einfach. Während wir im Oktober eine Stunde länger schlafen können, wir die Nacht im März kürzer. Bei den meisten Menschen dauert die körperliche Zeitumstellung einige Tage. Während dieser Phase sind wir müde und träge. Noch schwieriger wird es, wenn wir die Uhren sowieso in den Urlaubsländern verstellen, weil wir dann in eine andere Zeitzone reisen.

Doch seit wann werden die Uhren umgestellt? Was ist eine gesetzliche Zeit? Wann genau werden die Uhren verstellt und wo steht das eigentlich? Wir klären das in diesem Artikel. Es ist irre, aber es ist alles geregelt! Also auf in den komplizierten Paragraphendschungel…

Was ist die mitteleuropäische Zeit (MEZ)?

Die mitteleuropäische Zeit wird auch Central European Time (CET) genannt. Sie gilt in allen mitteleuropäischen Ländern und zusätzlich in den Benelux-Staaten, Frankreich und Spanien.

Die mitteleuropäische Zeit ist die Winterzeit, also die Uhrzeit die regulär im Winterhalbjahr dran wäre. Einige Teile Afrikas haben unsere Winterzeit das gesamte Jahr über.

Wozu sollte die Zeitumstellung gut sein?

1973, nach der Ölkrise, machten sich einige schlaue Köpfe Gedanken, wie sich am besten Energie einsparen lässt. Demzufolge lag es nahe, das Tageslicht besser zu nutzen. Es ging also darum, elektrisches Licht einzusparen, um weniger Ressourcen für die Stromerzeugung zu benötigen. Allerdings wurde das Ziel der Energieeinsparung weit verfehlt, denn der Stromverbrauch beschränkt sich nicht nur auf die Beleuchtung. Außerdem wird in der kühlen Jahreszeit mehr geheizt.

Welchen Einfluss hat die Lage der Länder auf die Zeitzone?

Aufgrund der unterschiedlichen Zeitzonen, schieben wir den Zeiger der Uhr nach hinten oder vorne, wenn wir in den Urlaub fliegen. Manchmal drücken wir einen oder mehrere Knöpfe, Mobiltelefon und Computer stellen automatisch um. Besonders interessant ist die Zeitumstellung in Arizona. Denn die Frage, wann die Uhr im Grand Canyon State umgestellt wird, ist schnell beantwortet: gar nicht! Wie spät es in Arizona ist, haben wir hier geklärt.

Dasselbe gilt beispielsweise auch für Hawaii. Fliegen wir allerdings nach Portugal, wird die Uhr um eine Stunde verstellt. Fliegen wir nach Griechenland werden die Zeiger ebenfalls um eine Stunde verdreht, allerdings in die andere Richtung. Die verschiedenen Zeitzonen spiegeln die unterschiedliche Lage auf der Erde wieder. So kann man sich das Chaos vorstellen, welches nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland entstand. Die Siegermächte bestimmten in den Nachkriegsjahren selbst, wann die Uhr in den Besatzungszonen umgestellt wurde. Mitspracherecht hatten also die Amerikaner, die Engländer, die Franzosen und die Russen.

Seit wann wird die Zeit umgestellt und der Wechsel von Winterzeit auf Sommerzeit vollzogen?

Erste Versuche der Zeitumstellung gab es bereits 1916. Das Deutsche Reich stellte in den Jahren zwischen 1916 und 1918 die Uhrzeit auf Sommerzeit um. Dies wurde allerdings in der Weimarer Republik wieder abgeschafft. Allerdings führten die Nationalsozialisten die Umstellung auf die Sommerzeit zwischen 1940 und 1945 erneut ein, um die gesamte Kriegswirtschaft zu fördern. Tja, der Irre von damals hat trotzdem den Arsch voll gekriegt!

Am 22. Juni 1978 wurde das Zeitgesetz zur Einführung der Sommerzeit verabschiedet. Der Bundestag legte damit den Grundstein für den ständigen Wechsel von Sommerzeit auf Winterzeit und wieder von Winterzeit auf Sommerzeit. Demzufolge werden die Uhren seit 1980 zweimal im Jahr verstellt. Damit das Chaos in Deutschland, welches damals aus der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestand, nicht allzu groß wird, einigte sich die Bundesregierung mit der DDR-Führung auf eine einheitliche Zeitumstellung. Es ist eben alles nicht so einfach.

Wann werden die Uhren umgestellt?

Wann die Zeitumstellung erfolgt, also die Uhren von Winterzeit auf Sommerzeit verstellt werden, wird in der Sommerzeitverordnung (SoZV) vom Jahre 2002 geregelt. Genau genommen ist die korrekte Bezeichnung dieser Verordnung: „Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002“.

In der Sommerzeitverordnung (SoZV) ist geregelt, dass die mitteleuropäische Sommerzeit ab dem Jahre 2002 auf unbestimmte Zeit eingeführt wird. Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jedes Jahr am letzten Sonntag im März, um 2 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird die Uhr von der Winterzeit auf die Sommerzeit, also von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Das Ende der Sommerzeit, also der Beginn der Winterzeit, wird auf den letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr festgesetzt.

Was bedeutet die Uhrzeit 2A und 2B? Sind denn alle Irre?

Hallo Barkeeper, wie spät ist es?“ „Es ist genau 2A Uhr und 37 Minuten! Noch einen Doppelten?“ Die spinnen die Barkeeper, oder nicht?

Ja den Doppelten brauchen wir jetzt, denn eine Stunde nach 2A Uhr 37 wird es 2B Uhr 37 sein, eine Stunde später ist es dann 3 Uhr 37! Nun gibt es kein A und B mehr. Gott sei Dank gibt es dieses Spiel nur einmal im Jahr, nämlich am letzten Sonntag im Oktober.

Jedes Jahr, am letzten Sonntag im Oktober, wird die Uhr von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Dies hat zur Folge, dass die Stunde 2 Uhr zweimal erscheint. In logischer Konsequenz gibt es auch 2:35 und 2:47 doppelt. Demzufolge ist der Wechsel von 2 Uhr auf 3 Uhr zwei Stunden lang. Es ist eine lustige Vorstellung, wenn wir uns eine klassische Uhr mit Zeiger vorstellen. Natürlich muss man die zwei unterschiedlichen „2 Uhr-Stunden“ unterscheiden können. Auch dafür gibt es in der Sommerzeitverordnung eine Regelung, die wir im § 2 Absatz 2 finden: „Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2B bezeichnet.“.

2:45 Uhr nachts müsste demzufolge 2A:45 Uhr nachts oder 2B:45 Uhr nachts bedeuten. Ansonsten wissen wir ja gar nicht, in welcher Stunde wir jetzt genau sind.

Die Sommerzeitverordnung regelt natürlich auch, wie viel Jahre im Voraus das konkrete Datum der Zeitumstellung bekannt gegeben wird. Im § 3 der SoZV steht: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger für jeweils fünf aufeinanderfolgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.“.

Was ist eine gesetzliche Zeit?

Die mitteleuropäische Zeit ist für die Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Zeit. Doch steht das irgendwo? Ja keine Sorge, in Deutschland ist auch geregelt, was die gesetzliche Zeit ist. Überhaupt ist bei uns alles geregelt. Meistens wissen wir nur nicht, wo etwas steht, aber stehen tut es bestimmt irgendwo.

Die notwendige Information finden wir im Einheiten – und Zeitgesetz (EinhZeitG). Auch das EinhZeitG hat eine vollständige Bezeichnung: „Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung“. Dieses Gesetz wurde am 20.7.1996 erschaffen.

Gleich in § 1 „Anwendungsbereich“ finden wir den Grund für das „Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung“. § 1 Abs. 1 beschreibt: „Im amtlichen und geschäftlichen Verkehr sind Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben, wenn für sie Einheiten in einer Rechtsverordnung nach diesem Gesetz festgesetzt sind. Für die gesetzlichen Einheiten sind die festgelegten Namen und Einheitszeichen zu verwenden.

Im Abs. 2 des § 1 wird weiter ausgeführt: „Im amtlichen und geschäftlichen Verkehr sind Datum und Uhrzeit nach der gesetzlichen Zeit zu verwenden.“ Die Ausnahmen dieser Regelungen könnt Ihr in den Abschnitten 3 und 4 des § 1 EinhZeitG selbst nachlesen.

Die gesetzliche Zeit ist im § 4 des Einheiten- und Zeitgesetz festgelegt. § 4 Abs. 1 besagt: „Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.“.

§ 4 Absatz 2 stellt klar: „Für den Zeitraum ihre Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden.“ Alles klar?

Der Grundstein für die Sommerzeitverordnung wird im § 5 „Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit“ beschrieben.

Im Abs. 1 des § 5 heißt es: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.“

Weiter heißt es im Abs. 2: „Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestimmt in der Rechtsverordnung nach Abs. 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde.

Hier schließt sich der Kreis zur Sommerzeitverordnung. Interessant ist der § 10 „Bußgeldvorschrift“, denn dort erfolgt eine klare Ansage, so dass jeder ordnungswidrig handelt, wer: „im geschäftlichen Verkehr entgegen § 1 Abs. 1 Größen nicht in gesetzlichen Einheiten angibt oder für die gesetzlichen Einheiten nicht die festgelegten Namen oder Einheitszeichen verwendet.

Abs. 2 des § 10 besagt weiter, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann (nicht muss!).

Es ist doch immer wieder spannend, was bei uns alles festgelegt ist. Schwierig ist es nur, weil wir die Gesetze und Verordnungen oft nicht kennen.

Wo gilt die Zeitumstellung von Winterzeit auf Sommerzeit überhaupt?

Die Umstellung von Winterzeit auf Sommerzeit gilt in vielen Ländern der Welt, einige Ausnahmen sind beispielsweise die US-Bundesstaaten Arizona und Hawaii.

Es gibt aber auch weitere Länder der Erde in denen die Uhr nicht verstellt wird. Wann an der Uhr gedreht werden muss, wird in jedem Land einzeln festgelegt. Eine Ausnahme bildet natürlich wieder die EU, denn der Zeitpunkt für das Umstellen der Uhren ist in allen Ländern der Europäischen Union gleich. Hintergrund für diese Regelung ist die Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit. Dort finden wir in Abs. 2 die Begründung für die einheitliche Regelung: „Da die Mitgliedstaaten die Bestimmungen über die Sommerzeit anwenden, ist es für das Funktionieren des Binnenmarktes von Bedeutung, dass Tag und Uhrzeit des Beginns und des Endes der Sommerzeit weiterhin einheitlich in der gesamten Gemeinschaft festgelegt werden.“ Weiter heißt es:

„(3) Der Zeitraum zwischen Ende März zum Ende Oktober eignet sich nach Auffassung der Mitgliedstaaten am besten für die Sommerzeit und sollte daher beibehalten werden.“

 Im Artikel 1 der Richtlinie wird der Begriff Sommerzeit definiert: „‘Sommerzeit‘ im Sinne dieser Richtlinie ist die Zeit des Jahres, in der die Uhr gegenüber der Uhrzeit während der übrigen Zeit des Jahres um 60 Minuten vorgestellt wird.“ Wie schön, dass uns jemand sagt, wie viele Minuten eine Stunde hat!

Diese EU-Richtlinie muss von jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union in nationales Recht umgewandelt werden. In der Bundesrepublik Deutschland tat man das mit der Schaffung der Sommerzeitverordnung (SoZV).

Wann wir die Zeitumstellung von Winterzeit auf Sommerzeit abgeschafft?

Es wurde des Öfteren diskutiert, die Trennung von Sommerzeit und Winterzeit abzuschaffen. Doch seit einiger Zeit haben wir davon nichts mehr gehört. Das kann auch gar nicht schnell gehen, denn wir haben es mit einem Problem internationaler Tragweite zu tun. Immerhin ist über die „Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit“ die gesamte Europäische Union betroffen. Wie auch bei der Diskussion um die Maut deutlich wurde, stellt sich ein deutscher Sonderweg schwierig dar. Weil jeder mitreden will, kann halt nicht jedes Land machen was es will (das tun einige doch hin und wieder mal gern). In der Bundesrepublik Deutschland müsste die Sommerzeitverordnung abgeschafft werden und was würden wir ohne die beiden Stunden 2A und 2B tun? Unser aller Leben zu vereinfachen kann nicht das Ziel unserer Regierung sein. Das zeigt sich schon im Chaos der dubiosen Coronaregeln, die eher diffus und willkürlich festgelegt werden.

Jedes Land macht was es will, das Ziel besteht wohl darin, dieses Virus zu verwirren. SARS soll nicht mehr verstehen, wann es wo sein darf, und wo nicht.

Dass uns durch die Abschaffung der Sommerzeit eine Vereinfachung entgegenwinkt, dürfte also noch dauern. Überhaupt wäre noch zu klären: Behalten wir die Winterzeit oder die Sommerzeit?

Kommentare sind geschlossen.